Zuwendung zur Unterstützung pflegender Angehöriger

Wenn pflegende Angehörige wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen wichtigen Gründen verhindert sind, die Pflege selber zu erbringen, gibt es finanzielle Unterstützung, damit professionelle oder private Ersatzpflege organisiert werden kann. Voraussetzung ist die Pflege eines nahen Angehörigen mit einer nachweislichen dementiellen Veränderung mit einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz.

Information und Antragstellung
Bundessozialamt, Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32, 6903 Bregenz
Tel.: +43 5 99 88 7211
www.sozialministeriumservice.at